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Prof. Dr. Markus Gehrlein

"Prägnanter Stil, fachlich versiert und reiche Erfahrung"

Richter am Bundesgerichtshof a.D.

Prof. Dr. Markus Gehrlein verfügt über umfassende Erfahrung im Haftungsrecht und im Recht der freien Berufe sowie im Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Er steht der Kanzlei intern ausschließlich als Gutachter zur Verfügung.

Prof. Dr. Markus Gehrlein war von 2003 bis zum 31.12.2020 Richter am Bundesgerichtshof. In dieser Zeit gehörte er nach einer Tätigkeit am II. vornehmlich für Gesellschaftsrecht zuständigen Zivilsenat ab 2007 dem IX. Zivilsenat an, dem insbesondere die Materien des Insolvenzrechts sowie der Anwalts- und Steuerberaterhaftung zugewiesen sind. Am 2. März 2005 wurde er von der Universität Mannheim zum Honorarprofessor für Zivilprozessrecht und Arzthaftungsrecht bestellt

Tätigkeitsschwerpunkte

Veröffentlichungen

Tätigkeit bei Zeitschriften

Beruflicher Werdegang

seit 2005
Honorarprofessor Universität Mannheim
2003-2020
Richter am Bundesgerichtshof, zunächst Tätigkeit im II. Senat, dann von 2007 bis 2020 im IX. Zivilsenat (Schwerpunkt: Insolvenzrecht, Steuerberater- und Anwaltshaftung)
1995-2003
Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken
1996
Promotion durch die Universität Saarbrücken
1993-1995
Bundesgerichtshof: Wissenschaftlicher Mitarbeiter in den schwerpunktmäßig mit Gesellschaftsrecht betrauten II. Zivilsenat
1990-1993
Abordnung an das Bundes­verfassungs­gericht vom 1.4.1990 bis 31.3.1993: Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Bundesverfassungsrichter Winter
1988-1990
Abordnung an das Bundes­ministerium der Justiz vom 1.1.1988 bis 31.3.1990: Referat Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
1988
Ernennung zum Richter am Landgericht Saarbrücken
1985-1987
Richter auf Probe am Landgericht Heidelberg, Amtsgericht Saarbrücken und Amtsgericht Saarlouis
1982-1985
Referendariat im baden-württembergischen Justizdienst
1977-1982
Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Freiburg und Köln

Sprachen